Steuerliche Anreize für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen 2025
Bis zu 50 % Anreize für Gebäude- und Energiesparmaßnahmen
Das Haushaltsgesetz 2025 hat wichtige Neuerungen bei den Steuererleichterungen für den Bausektor eingeführt, mit besonderem Schwerpunkt auf ökologischer Nachhaltigkeit und Energieverbrauchsoptimierung. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die neuen Bestimmungen zum Eigenheimbonus und dem Ökobonus, zwei wichtigen Anreizen zur Förderung von Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen.
Die Informationen in diesem Abschnitt dienen lediglich der Orientierung. Caldaiemurali.it übernimmt keine Verantwortung für die Auslegung der aktuellen Regelungen zu Steuererleichterungen. Kunden wird empfohlen, einen Buchhalter oder Projektmanager zu konsultieren, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Abzugsantrags sicherzustellen.
Eigenheimbonus und Ökobonus: Was sind sie?
Eigenheimbonus
Diese Steuererleichterung richtet sich an Steuerzahler, die Gebäudesanierungen durchführen, einschließlich ordentlicher und außerordentlicher Instandhaltung, Restaurierung und konservatorischer Sanierung.
Ökobonus
Dieser Anreiz soll die Energieeffizienz von Gebäuden fördern, indem Maßnahmen wie die Installation von Photovoltaikanlagen, die Wärmedämmung von Gebäuden und die Einführung hocheffizienter Klimaanlagen finanziert werden.
Dieser Anreiz soll die Energieeffizienz von Gebäuden fördern, indem Maßnahmen wie die Installation von Photovoltaikanlagen, die Wärmedämmung von Gebäuden und die Einführung hocheffizienter Klimaanlagen finanziert werden.
Ökobonus: Abzüge von 50 % und 100 % 36 %
Für Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie ist ein Steuerabzug von bis zu 50 % für Erstwohnsitze und 36 % für Zweitwohnungen. Die Steuerermäßigung gilt ausschließlich für Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in bestehenden Gebäuden.
Maßnahmen mit 50 % Steuerabzug
Für Ausgaben für einen Hauptwohnsitz ist in folgenden Fällen ein 50-prozentiger Steuerabzug möglich:
- Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude.
- Installation von Solarmodulen zur Energieerzeugung.
- Austausch von Winterklimaanlagen durch hocheffiziente Wärmepumpensysteme (Luft-Klimaanlagen).
- Installation von Luft-Wasser-Kältemaschinen und Mini-Kältemaschinen zum Heizen und Kühlen, optional mit Systemterminals (Gebläsekonvektoren), wenn diese zusammen mit dem Generator erworben werden.
- Austausch von herkömmlichen Warmwasserbereitern durch hocheffiziente Wärmepumpenmodelle (COP über 2,6).
- Installation von Hybridsystemen , bestehend aus einer Wärmepumpe und einem Brennwertkessel.
- Ankauf von intelligenten Geräten zur Fernsteuerung von Heizung, Warmwasserbereitung und Klimaanlagen (ausgenommen Smartphones, Tablets und PC).
- Installation oder Austausch von Biomasse-Wärmeerzeugern.
Wer kann den Ökobonus in Anspruch nehmen?
Die Steuerermäßigung steht allen Steuerpflichtigen, auch Gewerbetreibenden, zur Verfügung, sofern sie zum Zeitpunkt der energetischen Sanierung Eigentümer der Immobilie sind oder ein Nutzungsrecht daran haben. Der Ökobonus wird in jährlichen Raten über 10 Jahre ausgezahlt.
Ausgabengrenzen
Unabhängig von der Katasterkategorie des Gebäudes beträgt der maximale Betrag der abzugsfähigen Ausgaben:
- 14.000 € für Steuerpflichtige mit einem Einkommen zwischen 75.000 € und 100.000 €.
- 8.000 € für Personen mit einem Einkommen über 100.000 €.
Renovierungsbonus: 50 % und 36 % Abzüge
Für Gebäuderenovierungsarbeiten gilt die aktuelle Gesetzgebung, dass sie bis zum 31. Dezember 2025 von einem IRPEF-Abzug von 50 % auf die Kosten für eine Erstwohnung und von 36 % für Zweitwohnungen profitieren können.
Wer kann den Renovierungsbonus beantragen?
Der Vorteil steht allen IRPEF-pflichtigen Steuerzahlern unabhängig von ihrem Wohnsitz in Italien zur Verfügung. Das Recht auf den Vorsteuerabzug steht nicht ausschließlich den Eigentümern der Immobilie zu, sondern kann auch von denjenigen geltend gemacht werden, die ein Nutzungsrecht an der Immobilie haben oder die Kosten der Eingriffe unmittelbar tragen.
Ausgabengrenzen
Die maximale Grenze für abzugsfähige Ausgaben beträgt:
- 14.000 € für Steuerpflichtige mit einem Einkommen zwischen 75.000 € und 100.000 €.
- 8.000 € für Steuerpflichtige mit einem Einkommen über 100.000 €.
Boni sind nicht kumuliert
Es ist wichtig zu betonen, dass Steuererleichterungen nicht kumuliert werden können. Bei Maßnahmen, die sowohl für den Renovierungsbonus als auch für den Ökobonus in Frage kommen, muss der Steuerzahler wählen, welchen Anreiz er beantragt. Darüber hinaus sind diese Abzüge nicht kompatibel mit dem Conto Termico 2.0, einem staatlichen Anreizprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.




















































































































































































